Rechtsprechung
   VG Ansbach, 11.11.2009 - AN 10 K 09.01691   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,72082
VG Ansbach, 11.11.2009 - AN 10 K 09.01691 (https://dejure.org/2009,72082)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11.11.2009 - AN 10 K 09.01691 (https://dejure.org/2009,72082)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11. November 2009 - AN 10 K 09.01691 (https://dejure.org/2009,72082)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,72082) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Berufskraftfahrer; Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 04.01.2006 - 11 CS 05.1878
    Auszug aus VG Ansbach, 11.11.2009 - AN 10 K 09.01691
    Von Alkoholmissbrauch wird in diesem Zusammenhang immer dann gesprochen, wenn ein Bewerber oder Inhaber einer Fahrerlaubnis das Führen von Kraftfahrzeugen und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher trennen kann, ohne bereits abhängig zu sein (vgl. insgesamt zu der Definition des Alkoholmissbrauchs im fahrerlaubnisrechtlichen Sinn: BayVGH vom 4.1.2006, Az.: 11 CS 05.1878; sowie vom 12.4.2006, Az.: 11 ZB 05.3395).

    Der Gesetzgeber hat nach der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, der sich das Gericht anschließt, mit den Regelungen in § 13 Nr. 2 FeV gezeigt, dass der Alkoholgenuss - auch in schädlich großen Mengen - solange er nicht im wenigstens mittelbaren Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, die Fahreignung nicht ausschließt (vgl. BayVGH vom 4.1.2006, Az.: 11 CS 05.1878), wobei die Regelungen des § 13 Nr. 2 Buchstabe b und c FeV deutlich machen, dass Fahren unter Alkoholeinfluss (Regelungsgegenstand des § 13 Nr. 2 Buchstabe b und c FeV) ohne hinzukommende "Zusatztatsachen" die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens allein unter den dort normierten Voraussetzungen rechtfertigt.

  • VGH Bayern, 09.02.2009 - 11 CE 08.3028

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung der

    Auszug aus VG Ansbach, 11.11.2009 - AN 10 K 09.01691
    In dieser Konstellation kann ein Dauerkonflikt zwischen Trinken und dem Fahren angenommen werden, der den Verstoß gegen das Trennungsgebot der Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV quasi unausweichlich erscheinen lässt (vgl. zu allem bereits BayVGH, Beschluss vom 11.6.2007, 11 CS 06.3023 und zuletzt Beschlüsse vom 9.2.2009, 11 CE 08.3028 und vom 20.3.2009, 11 CE 08.3308).
  • VGH Bayern, 11.06.2007 - 11 CS 06.3023
    Auszug aus VG Ansbach, 11.11.2009 - AN 10 K 09.01691
    In dieser Konstellation kann ein Dauerkonflikt zwischen Trinken und dem Fahren angenommen werden, der den Verstoß gegen das Trennungsgebot der Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV quasi unausweichlich erscheinen lässt (vgl. zu allem bereits BayVGH, Beschluss vom 11.6.2007, 11 CS 06.3023 und zuletzt Beschlüsse vom 9.2.2009, 11 CE 08.3028 und vom 20.3.2009, 11 CE 08.3308).
  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 11 CS 05.2439
    Auszug aus VG Ansbach, 11.11.2009 - AN 10 K 09.01691
    Der Begriff "Alkoholmissbrauch" ist im Rahmen von § 13 Nr. 2 FeV fahrerlaubnisrechtlich unter Zuhilfenahme von Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV zu definieren (zum Zusammenhang zwischen Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV und § 13 Nr. 2 FeV vgl. bereits BayVGH, Beschluss vom 4.4.2006, DAR 2006, 413).
  • VGH Bayern, 20.03.2009 - 11 CE 08.3308

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung der

    Auszug aus VG Ansbach, 11.11.2009 - AN 10 K 09.01691
    In dieser Konstellation kann ein Dauerkonflikt zwischen Trinken und dem Fahren angenommen werden, der den Verstoß gegen das Trennungsgebot der Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV quasi unausweichlich erscheinen lässt (vgl. zu allem bereits BayVGH, Beschluss vom 11.6.2007, 11 CS 06.3023 und zuletzt Beschlüsse vom 9.2.2009, 11 CE 08.3028 und vom 20.3.2009, 11 CE 08.3308).
  • VGH Bayern, 12.04.2006 - 11 ZB 05.3395

    Zum Alkoholmissbrauch und zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen

    Auszug aus VG Ansbach, 11.11.2009 - AN 10 K 09.01691
    Von Alkoholmissbrauch wird in diesem Zusammenhang immer dann gesprochen, wenn ein Bewerber oder Inhaber einer Fahrerlaubnis das Führen von Kraftfahrzeugen und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher trennen kann, ohne bereits abhängig zu sein (vgl. insgesamt zu der Definition des Alkoholmissbrauchs im fahrerlaubnisrechtlichen Sinn: BayVGH vom 4.1.2006, Az.: 11 CS 05.1878; sowie vom 12.4.2006, Az.: 11 ZB 05.3395).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht